Absturzsicherung
Absturzsicherungen / Anschlagpunkte
Montage von EAP´s (Einzelanschlagpunkte), Seilsysteme und jährliche Wartung
Wir sorgen für Sicherheit:
ClimbSolution plant und setzt einzigartige und anspruchsvolle Lösungen um, in puncto Personensicherheit / Service durch Absturzsicherungen – bei allen anfallenden Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen – auf Dächern oder an Gebäudefassaden.
Gefahrenanalyse
Objektorientiert
Herstellerzertifiziert
Wir dokumentieren den Einbau und erstellen eine Montagedokumentation als Grundlage zur jährlichen Wartung.
Zunehmende gesetzliche Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene belegen die wachsende Bedeutung professioneller Sicherungssysteme.
Denn Abstürze aus großer Höhe gehören bis heute zu den häufigsten Ursachen für tödliche Unfälle am Arbeitsplatz.
Und genau hier setzen die Lösungen von ClimbSolution an. Bedarfsorientiert und objektbezogen wird das passende System zum passenden Untergrund von ClimbSolution individuell festgelegt!
Aktuelle Rechtsprechung:
Auch ein erst kürzlich saniertes Dach schützt nicht vor Regressansprüchen. Diese Erfahrung musste ein Hausbesitzer machen, der sich gegen die Schadensersatzforderung eines Nachbarn wehrte.
Bei einem Sturm waren Dachteile seines Hauses abgelöst und in das benachbarte Gewächshaus einer Gärtnerei geschleudert worden. Der Hausbesitzer sah keine Mitschuld seinerseits, da sein Dach erst drei Jahre zuvor umfassend saniert worden war.
Ganz anderer Meinung waren da die Richter des Bundesgerichtshofs. In ihrem Urteil (Az. VI ZR 176/92) kamen sie zu der Auffassung, dass jeder Bauherr eine Wartungspflicht habe.
Selbst Sturmstärken von 12-13 Beaufort stellen heute keinen außergewöhnlichen Witterungseinfluss mehr dar.
Demnach müsse dem Bauherrn, beziehungsweise einem ihm gleichgestellten Verwalter, eine Verletzung der Sorgfaltspflicht entgegengehalten werden, wodurch er zum Schadensersatz verpflichtet sei.
Wird ein Gebäude regelmäßig – also auch nach einer umfassenden Sanierung oder der Neuerrichtung – einer regelmäßigen Wartung unterzogen, können Schäden rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden, bevor sie größere Ausmaße annehmen.
Wer regelmäßig eine Wartung vornehmen lässt, ist frei von Regressansprüchen.