Absturzsicherung

Absturzsicherungen / Anschlagpunkte

Montage von EAP´s (Einzelanschlagpunkte), Seilsysteme und jährliche Wartung

Wir sorgen für Sicherheit:
ClimbSolution plant und setzt einzigartige und anspruchsvolle Lösungen um, in puncto Personensicherheit / Service durch Absturzsicherungen – bei allen anfallenden Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen – auf Dächern oder an Gebäudefassaden.

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Gefahrenanalyse

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Objektorientiert

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Herstellerzertifiziert

Wir dokumentieren den Einbau und erstellen eine Montagedokumentation als Grundlage zur jährlichen Wartung.

Zunehmende gesetzliche Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene belegen die wachsende Bedeutung professioneller Sicherungssysteme.

Denn Abstürze aus großer Höhe gehören bis heute zu den häufigsten Ursachen für tödliche Unfälle am Arbeitsplatz.

Und genau hier setzen die Lösungen von ClimbSolution an. Bedarfsorientiert und objektbezogen wird das passende System zum passenden Untergrund von ClimbSolution individuell festgelegt!

Anschlagpunkte

Die bewährten Anschlagpunkte für verschiedene Untergründe.

Zur Befestigung der PSAgA (Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz).

Schienensysteme

Horizontale Anschlageinrichtung mit fester Führung.

Zur Befestigung der PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz).

Seilsysteme

Horizontales Edelstahlseilsystem in frei überfahrbarer oder nicht überfahrbarer Ausführung.

Zur Befestigung der PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz).

Seilunterstützte Zugangstechnik Abseilpunkt

Anschlageinrichtung zur Befestigung des Tragsystems gemäß TRBS 2121-3.

Sicherheitsdachhaken

Der Sicherheitsdachhaken für verschiedenste Dächer.

Zum Einhängen von Dachdeckerleitern bzw. Dachdeckerstühlen sowie zur Befestigung der PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz).

Aktuelle Rechtsprechung:

Auch ein erst kürzlich saniertes Dach schützt nicht vor Regressansprüchen. Diese Erfahrung musste ein Hausbesitzer machen, der sich gegen die Schadensersatzforderung eines Nachbarn wehrte.

Bei einem Sturm waren Dachteile seines Hauses abgelöst und in das benachbarte Gewächshaus einer Gärtnerei geschleudert worden. Der Hausbesitzer sah keine Mitschuld seinerseits, da sein Dach erst drei Jahre zuvor umfassend saniert worden war.

Ganz anderer Meinung waren da die Richter des Bundesgerichtshofs. In ihrem Urteil (Az. VI ZR 176/92) kamen sie zu der Auffassung, dass jeder Bauherr eine Wartungspflicht habe.

Selbst Sturmstärken von 12-13 Beaufort stellen heute keinen außergewöhnlichen Witterungseinfluss mehr dar.

Demnach müsse dem Bauherrn, beziehungsweise einem ihm gleichgestellten Verwalter, eine Verletzung der Sorgfaltspflicht entgegengehalten werden, wodurch er zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Wird ein Gebäude regelmäßig – also auch nach einer umfassenden Sanierung oder der Neuerrichtung – einer regelmäßigen Wartung unterzogen, können Schäden rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden, bevor sie größere Ausmaße annehmen.

Wer regelmäßig eine Wartung vornehmen lässt, ist frei von Regressansprüchen.